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Zur aktuellen Iran-Debatte

 

Die Haltung der iranischen Regierung bezüglich der Nutzung von Atomenergie ist Anlass zu ernster Sorge. Den Machthabern der Islamischen Republik Iran, die seit 26 Jahren mit ihrer Innen- und Außenpolitik die eigene Unglaubwürdigkeit unter Beweis stellen,  ist nicht zu trauen. Es steht zu befürchten, dass sie die Kernforschungsanlagen zu militärischen Zwecken missbrauchen; und jede weitere Atommacht ist eine Atommacht zu viel. Der Hinweis darauf, dass auch andere Staaten über nukleare Massenvernichtungswaffen verfügen, kann zu keiner anderen Beurteilung führen. Wie die Tatsache, dass es andere Länder gibt, in denen hingerichtet und gefoltert wird, keine Todesstrafe und Folterung rechtfertigt, so steht es auch mit den Atomwaffen. Ähnlich wie der ver­fassungs­rechtliche Gleichheitsgrundsatz niemandem das Recht zum Unrecht Tun gibt, so  kann es kein Recht zur Bedrohung des Weltfriedens und zur Missachtung von Menschen­rechten geben. Gewaltanwendung von welcher Seite auch immer darf kein Mittel zur Lösung des Konflikts sein. Es würde allerdings die diplomatischen und politischen Bemühungen der UNO, der IAEO und der Staaten, die mit Iran verhandeln, bzw. verhandelt haben, fördern, wenn die Atommächte selbst, wie im Atomwaffensperrvertrag vereinbart, ihre Waffenarsenale reduzierten und SALT I und II wieder in Kraft gesetzt und weiterentwickelt würden.

Indessen ist eine Demütigung der iranischen Regierung unbedingt zu vermeiden, die Demü­ti­gung von Gegnern bedeutet stets eine Gefahr für den Frieden. Sie erleichtert es zudem un­demo­kratischen Regierungen, die eigene Bevölkerung zu manipulieren und die Meinungs­freiheit zu unterdrücken.

Das gilt auch für die Regierung des Präsidenten Ahmadinejad, der die Weltöffentlichkeit durch unverantwortliche Äußerungen und Vorhaben provoziert – durch die Aufforderung zur Auslöschung des Staates Israel, die Ankündigung einer Konferenz zur Leugnung des Holocaust, den Aufruf zur Zeichnung von Karikaturen zu diesem Thema mit dem Ziel, Tabus zu brechen, die Aufhetzung manipulierter Massen zu Demonstrationen und Flaggenverbrennungen vor westlichen Botschaften wegen der in der Jylland Posten und anderen Medien veröffentlichten Karikaturen und durch Hasspredigten bei den Freitagsgebeten.

Allerdings stellten diese Zeichnungen eine bewusste Provokation der Muslime und eine Missachtung der Rechte anderer dar, die Art. 19 Abs. 3 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 schützt. Sie sind moralisch verwerflich und politisch unklug, stärken  sie  doch antidemokratische Regierungen, denen sie  eine Pseudolegitimation  verschaffen. So waren auch  die Demonstrationen vor westlichen Vertretungen in Iran  kein spontaner Ausdruck der Empörung des Volkes, sondern vom iranischen Regime selbst organisiert, das sich damit einen Anschein von Legitimität gibt und Unterstützung durch einen Teil der Bevölkerung sichert.

 

Berlin, den 11. März 2006

Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran

M. Rafi - Vorstand