§ 1 Name
Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran e.V.
Das Kommunikationszentrum heißt: Liga/ Kommunikationszentrum:
§2 Sitz:
Berlin
§ 3 Ziele:
1. Förderung der internationalen Gesinnung und der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
2. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und
religiös Verfolgte und Flüchtlinge sowie die Förderung der
Völkerverständigung.
3.Verteidigung und Unterstützung aller in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte vom 1o. Dezember 1948 (Resolution der
UN-Generalversammlung) aufgeführten Rechte und Ansprüche,
4.Verteidigung und Unterstützung aller für Freiheit, Unabhängigkeit
und Demokratie Kämpfenden, die in Iran inhaftiert oder verfolgt sind,
5.Verteidigung der Gedanken-, Meinungs-, Rede und Pressefreiheit; Verteidigung
der Versammlungsfreiheit und der Bildung von Parteien, Vereinen und Gewerkschaften;
6.Verteidigung der Rechte von religiösen und ethnischen Minderheiten;
7.Eintreten gegen die Todesstrafe und jede Art der Folter (sei sie
physischer oder psychischer Natur).
8.Integrationshilfe durch das Führen des Kommunikationszentrums
der Liga/Iran, in dem:
a) Sprachunterricht erteilt wird zur besseren Integration
und dem Verständnis der deutschen Kultur;
b) Kulturveranstaltungen (Seminare, Konferenzen u.ä.)
von Deutschen und Iranern stattfinden, um dadurch der Völkerverständigung
zu dienen;
c) iranische Flüchtlinge betreut, beraten und unterstützt
werden.
§ 4 Überparteilichkeit
Die Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran e.V. verfolgt
und unterstützt keine parteipolitischen Zielsetzungen und ist weltanschaulich
neutral.
§ 5 Mitgliedschaft
° Ehrenmitglieder
° Aktive Mitglieder
Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung.
Alle Mitglieder der Liga haben - unabhängig von Geschlecht, Religion
und Nationalität - die gleichen Rechte. Die Mitgliedschaft endet durch
eine schriftliche Erklärung an den Vorstand, durch Ausschluss durch
die Mitgliederversammlung oder durch Tod.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
a) Bei Teilnahme von mindestens der Hälfte
der Mitglieder sind die Versammlungen beschlussfähig.
b) Jedes Mitglied hat Stimmrecht.
c) Das Stimmrecht beinhaltet auch das Recht zu reden sowie Vorschläge
und Gegenvorschläge in den Versammlungen und Kommissionen zu machen.
d) Mit Erlaubnis des Vorsitzenden haben Ehrenmitglieder
und Gäste Rederecht.
e) Die Mitglieder sind verpflichtet, die in der Charta der Menschenrechte
aufgeführten Artikel zu akzeptieren. Wer Grund und Ziel dieser Satzung
ablehnt, kann auf Beschluss des Vorstandes aus der Liga ausgeschlossen
werden.
f) Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit 1982 DM 60 (sechzig)
und kann auf der Mitgliederversammlung für das nächste Jahr festgelegt
werden.
§ 7 Organe der Liga
a) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die von
der dreijährig stattfindenden Vollversammlung gewählt werden.
Er besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Je zwei
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende besitzt
Alleinvertretungsbefugnis.
b) Nationalität, Religion und Sprache spielen bei der Wahl
des Vorstandes keine Rolle.
c) Die Vorstandssitzungen sind bei Teilnahme von zwei Vorstandsmitgliedern
beschlussfähig.
§ 8 Die Kommissionen
a) Eine Kommission hat die Aufgabe, weltweit Öffentlichkeitsarbeit
zu leisten.
b) Die zweite Kommission befaßt sich mit Aufgaben, die
das Liga/ Kommunikationszentrum betreffen.
c) Die dritte Kommission befaßt sich mit Anfragen, die
die Liga täglich aus dem In- und Ausland erhält.
§ 9 Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der Termin
wird auf der vorhergehenden Sitzung festgelegt und allen Mitgliedern vorher
schriftlich bekanntgegeben.
Die Versammlung hat die Aufgabe, den Bericht des Vorstandes und der
Kommissionen zu prüfen sowie das künftige Programm festzulegen.
Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt.
Der Protokollführer wird jeweils von der Mitgliederversammlung
durch einfache Stimmehrheit gewählt. Das Protokoll ist vom Protokollführer
zu unterschreiben und von einem Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.
§ 10 Finanzen
Das Einkommen und Kapital der Liga setzt sich aus Mitgliedsbeiträgen
und Spenden von Mitgliedern und Sympathisanten der Liga zusammen.
Es wird vom Vorstand verwaltet.
§ 11 Satzungsänderung
Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder und Zustimmung von
mindestens der Hälfte der Mitglieder kann die Satzung geändert
werden.
§ 12 Gemeinnützigkeit
Die Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran e.V. verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der jeweils gültigen
steuerrechtlichen Vorschriften. Der Verein ist selbstlos tätig; er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins.
§ 13 Auflösung
Auf Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder und bei Zustimmung
von zwei Dritteln der Mitglieder wird die Liga aufgelöst. Bei Auflösung
des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
sein Vermögen an die Organisation Pro Asyl e.V. mit Sitz in Frankfurt
/M., die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünste
Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzungsänderungen wurden einstimmig mit Mehrheit der
Hälfte der Mitglieder angenommen.
Berlin, den 26. Januar 2001
(M. Rafi als Vorstandsvorsitzender).
Diese am 26. Januar 2001 geänderte Satzung wurde am 18. Mai 2001
ins Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter Nummer
6859 Nz eingetragen. |