Frau Mary Robinson
UN-Hochkommissarin für Menschenrechte
CH- 1211 Genf 10
Herrn Romano Prodi
Präsident der Europäischen Kommission
B - 1049 Brüssel
Berlin, den 15.01.2001
Sehr geehrte Frau Robinson,
sehr geehrter Herr Prodi,
im April 2000 hat die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin eine Iran-Konferenz
abgehalten, zu der sie 17 Persönlichkeiten aus Iran eingeladen
hatte. Wieder in Teheran, wurden alle Zurückgekehrten vor Gericht
geladen, manche verhaftet, andere gegen Kaution freigelassen . Vier Personen,
der Geistliche Eshkevari, der Journalist Ganji, der Politiker und Herausgeber
der Zeitschrift Iran-e Farda, Sahabi, und der StudentenführerAfshari
, sitzen seitdem im Gefängnis.
Ohne Geschworene wurde das Verfahren in den letzten Monaten durchgeführt
und am 13. Januar gab der Vorsitzende des Islamischen Revolutionsgerichts
den Anwälten der Angeklagten die Urteile bekannt. Danach erhalten
:
der Journalist Akbar Ganji 10 Jahre Gefängnis und 5 Jahre
Verbannung,
der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Teheran Said Sadr
10 Jahre Gefängnis, der Übersetzer und Dolmetscher Khalil
Rostamkhani 9 Jahre Gefängnis, der Studentenführer
Ali
Afshari 5 Jahre Gefängnis,
der Herausgeber und ehemalige Abgeordnete Ezatollah Sahabi
4,5 Jahre Gefängnis, die Anwältin, Frauenrechtlerin und Publizistin
Mehrangiz
Kar 4 Jahre Gefängnis, die Verlegerin Shahla Lahiji
4 Jahre Gefängnis.
Die Verfahren gegen das Vorstandsmitglied des Iranischen Schriftstellerverbandes,
Kazem
Kardavani und den Kultursoziologen Tschangiz Pahlavan
stehen aus, da beide nach der Konferenz vorläufig im Ausland blieben.
Noch in diesem Monat wird das Urteil gegen den Geistlichen Yousefi
Eshkevari gefällt, der vor das Sondergericht für Geistliche
gestellt wurde. Man beschuldigt ihn der Apostasie, des Kampfes gegen Gott
und der Verderbtheit auf Erden, worauf jeweils die Todesstrafe steht.
Die harten Urteile beweisen, dass nicht die Teilnahme an der Berlin-Konferenz,
sondern Gedanken und Äußerungen der Teilnehmer Ursache
für die Bestrafung sind, Gedanken und Äußerungen, die die
Verurteilten schon in Iran mündlich und schriftlich wiedergegeben
hatten.
Diese Urteile sind ein politischer Akt gegen Andersdenkende, die der
Tyrannei der Herrschenden die Stirn bieten.
Die Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran
ist in großer Sorge um das Schicksal der Betroffenen.
Keine zivile Gesellschaft darf schweigend zuschauen, wenn mittelalterliche
barbarische Urteile gegen aufklärerische Kritiker eines Gesellschaftssytems
gefällt werden. Deshalb appellieren wir an Sie, ernsthafte Schritte
gegen diese Unmenschlichkeit zu unternehmen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
(M. Rafi - Vorstand)
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