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La Ligue
Pour la Défense des Droits de l' Homme
en Iran
Liga
zur Verteidigung der Menschenrechte
in Iran

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Frau Mary Robinson
UN-Hochkommissarin für Menschenrechte
CH- 1211 Genf 10

Herrn Romano Prodi
Präsident der Europäischen Kommission
B - 1049 Brüssel
 
 

Berlin, den 15.01.2001
Sehr geehrte Frau Robinson,

sehr geehrter Herr Prodi,

im April 2000 hat die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin eine Iran-Konferenz abgehalten, zu der sie  17 Persönlichkeiten  aus Iran eingeladen hatte. Wieder in Teheran, wurden alle Zurückgekehrten vor Gericht geladen, manche verhaftet, andere gegen Kaution freigelassen . Vier Personen, der Geistliche Eshkevari, der Journalist Ganji, der Politiker und Herausgeber der Zeitschrift Iran-e Farda, Sahabi,  und der StudentenführerAfshari , sitzen seitdem im Gefängnis.
Ohne Geschworene wurde das Verfahren in den letzten Monaten durchgeführt und am 13. Januar gab der Vorsitzende des Islamischen Revolutionsgerichts den Anwälten der Angeklagten die Urteile bekannt. Danach erhalten :
der Journalist Akbar Ganji 10 Jahre Gefängnis und 5 Jahre Verbannung,
der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Teheran Said Sadr  10 Jahre Gefängnis, der Übersetzer und Dolmetscher  Khalil Rostamkhani  9 Jahre Gefängnis, der Studentenführer Ali Afshari  5 Jahre Gefängnis,
der Herausgeber und ehemalige Abgeordnete Ezatollah Sahabi  4,5 Jahre Gefängnis, die Anwältin, Frauenrechtlerin und Publizistin Mehrangiz Kar  4 Jahre Gefängnis, die Verlegerin Shahla Lahiji  4 Jahre Gefängnis.
Die Verfahren gegen  das Vorstandsmitglied des Iranischen Schriftstellerverbandes, Kazem Kardavani und  den Kultursoziologen Tschangiz Pahlavan  stehen aus, da beide nach der Konferenz vorläufig im Ausland blieben.

Noch in diesem Monat wird das Urteil gegen den Geistlichen Yousefi Eshkevari  gefällt, der vor das Sondergericht für Geistliche gestellt wurde. Man beschuldigt ihn der Apostasie, des Kampfes gegen Gott und der Verderbtheit auf Erden, worauf jeweils die Todesstrafe steht.
Die harten Urteile beweisen, dass nicht die Teilnahme an der Berlin-Konferenz, sondern Gedanken und  Äußerungen der Teilnehmer  Ursache für die Bestrafung sind, Gedanken und Äußerungen, die die Verurteilten schon in Iran mündlich und schriftlich wiedergegeben hatten. 

Diese Urteile sind ein politischer Akt gegen Andersdenkende, die der Tyrannei der Herrschenden  die Stirn bieten.
Die Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran ist in großer Sorge um das Schicksal der Betroffenen.
Keine zivile Gesellschaft darf schweigend zuschauen, wenn mittelalterliche barbarische Urteile gegen aufklärerische Kritiker eines Gesellschaftssytems gefällt werden. Deshalb appellieren wir an Sie, ernsthafte Schritte  gegen diese Unmenschlichkeit zu unternehmen.

Mit vorzüglicher  Hochachtung
 
 

(M. Rafi - Vorstand)

 


 

 
Berlin, den 13. November 2000
 
 

Gerichtsverfahren in Teheran als Akt der Rache
 


In Teheran steht die gesamte Iran-Konferenz, die im April 2000 von der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin veranstaltet worden war, vor Gericht: Die 17 iranischen Teilnehmer, die Organisatoren, der Übersetzer im Vorfeld und ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft. Das Gerichtsverfahren  ist eindeutig ein Racheakt der konservativen gegen säkulare und reformistische Kräfte, denn die Konferenz fand  mit Wissen  der Regierung statt, was durch die Erteilung  der Visa  sowohl für die Organisatoren als auch für die Teilnehmer dokumentiert ist, deren Standpunkte durch Wort und Schrift lange vor der Konferenz bekannt waren.

Obwohl die Angeklagten das Recht hatten, sich einen Verteidiger zu wählen und die Verfahren öffentlich sind, fehlen Geschworene. Der Richter Hassan Ahmadi ist befangen: Vor Beginn des Prozesses hat er sich über einzelne Angeklagte abfällig geäußert. Den  Publizisten Akbar  Ganji , der  am 9. November aus Protest gegen Folter und zwangsweise Vorführung in Häftlingskleidung vor Gericht  in Hungerstreik getreten ist, hatte er in einem  anderen Verfahren wegen  seiner Bücher, Artikel und Äußerungen  bereits schon einmal verurteilt. Jetzt rollt Ahmadi das alte Verfahren erneut auf.

Aber nicht nur im Falle Ganji, sondern bei allen Angeklagten wird in der Vergangenheit gewühlt, um diesen  Schau-Prozess legitimieren zu können. 

So wurden  bei der Durchsuchung der Wohnung des ehemaligen Parlamentsabgeordneten  Ezatollah Sahabi  Todeslisten  mit Namen von Opfern des Staatsterrors oder solchen, die es künftig werden sollen, gefunden. Was hat das mit der Iran-Konferenz zu tun?
Dem  Mitarbeiter und Dolmetscher der deutschen Botschaft in Teheran, Said Sadr, wird „Kampf gegen Gott“ zur Last gelegt, worauf die Todesstrafe steht. Was hat er getan? Er war 1990  wegen Mitgliedschaft in einer kommunistischen Organisation zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden, von denen er weniger als drei Jahre abgesessen hat.  Jetzt  wurde das abgeschlossene Verfahren im Zusammenhang mit der Iran-Konferenz wieder aufgerollt, weil  Flugblätter der Opposition  von Deutschland aus auf seine Diplomatenanschrift nach Teheran geschickt wurden, die er weiterleiten sollte  an Khalil Rostamkhani, der im Vorfeld der Konferenz als Übersetzer und Verbindungsmann zwischen den deutschen Organisatoren und den iranischen Gästen  diente. Auch ihm wird ein abgeschlossenes Verfahren , das mit Gefängnisstrafe endete, zur Last gelegt und - wie im Falle Sadr -  „Kampf gegen Gott“ bescheinigt, was die Todesstrafe nach sich zieht.

Dem Mitglied des Vorstands der Muslimischen Studentenvereine, Ali Afshari, wird Spionage vorgeworfen.
Ohne jeden Beweis behauptet der Vertreter der Staatsanwaltschaft , Scharifi,  die Iran-Konferenz in Berlin habe in Zusammenarbeit mit „Grüppchen von Feinden des Regimes“, nämlich der Guerilla-Organisation der Volksfedayin  und den Volksmudschahedin zwecks Umsturz des Systems stattgefunden. Ein Mitorganisator der Konferenz, Bahman Nirumand, wird als Maoist und aktives Mitglied der Volksmudschahedin  bezeichnet, Behauptungen, die jeder Grundlage entbehren und  gegen die er sich nicht verteidigen kann, weder persönlich noch durch einen Anwalt. Die Heinrich-Böll-Stiftung schließlich wird als zionistischer Fonds bezeichnet, der zum Ziel habe, die Regierung der Islamischen Republik Iran zu stürzen.

Die Liga zur Verteidigung der Menschenrechte in Iran möchte zum Ausdruck bringen,  dass sie über  das Verhalten der Bundesregierung enttäuscht ist:  Seit Mai 2000 bitten wir  darum, auf  die Regierung in Iran einzuwirken, damit die Gäste der Konferenz in Berlin freikommen, der Geistliche Yousefi Eshkavari , der Publizist Akbar Ganji und der Übersetzer Khalil Rostamkhani  einer eventuellen Todesstrafe entgehen. Erst jetzt hat sie den Botschafter der Islamischen Republik Iran, Azizi, einbestellt,  als  auch der Organisator der Konferenz, der Deutsche Thomas Hartmann, angeklagt worden war. Der Protest zeigte sofortige Wirkung: Alle Anklagepunkte gegen Hartmann wurden zurückgenommen. Aber wie verhält sich die Bundesregierung  im Falle  der Heinrich-Böll-Stiftung, der iranischen Gäste, ihres Botschaftsmitarbeiters in Teheran?  Bevor Bundeskanzler Schröder im Mai zum Staatsbesuch nach Teheran fährt, sollten klare und harte Worte gefunden werden. Schließlich ist die rot-grüne Regierung mit dem Versprechen angetreten, den Menschenrechten einen höheren Stellenwert einzuräumen. Dieses Versprechen klagen wir ein.




Der Vorstand  - Mahmoud Rafi
 

 

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